Unsere Freundin und feministische Bloggerin Rona Duwe in Deutschland wurde von Sabine Maur vor Gericht gezerrt – Maur verlor. Sabine Maur war bis vor Kurzem eine der einflussreichsten Funktionärinnen im Bereich der Psychotherapie (u. a. Vizepräsidentin der Bundespsychotherapeutenkammer). Rona verbreitete auf der Plattform X (ehemals Twitter) einen etwa 60-sekündigen Video-Ausschnitt aus einem internen Fach-Webinar von Maur. In diesem Ausschnitt sprach Maur über die Diagnose von „non-binären Personen“ und wie man mit Krankenkassen umgeht, um Kostenerstattung für Behandlungen zu erwirken. Rona kritisierte Maurs Aussagen als Umgehung des Systems. Sie wurde von Maur abgemahnt, die die Verbreitung des Videos sowie bestimmte Behauptungen gerichtlich verbieten lassen wollte.
Das Landgericht Berlin II wies den Eilantrag von Sabine Maur weitgehend ab und entschied, dass das Video als Zeitdokument öffentlich gezeigt werden darf, da ein hohes öffentliches Interesse an der Debatte über Transgender-Leitlinien besteht. Ronas kritische Kommentare wurden größtenteils als Meinungsfreiheit gewertet.
Kurz nach dem Urteil trat Sabine Maur von ihren Spitzenämtern zurück. Wir feiern dies als großen Sieg für die „Meinungsfreiheit“ und als Erfolg gegen die aktuelle Form der Trans-Medizin. Pikant ist die Angelegenheit auch, weil Maur eine der Autorinnen der umstrittenen S2k-Leitlinie zur Behandlung der Geschlechtsdysphorie von Kindern und Jugendlichen ist.
Manchmal gewinnen wir, und dann verlieren wir wieder: Zwei eher beunruhigende Abstimmungen im Europarat und im Europäischen Parlament fordern unsere Aufmerksamkeit.
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