|
Die Reformen zum Personenstand und neueren VwGH-Entscheidungen haben nun Nachwirkungen. Mit einer neuen Durchführungsanleitung des Innenministeriums (gültig seit Jänner 2026) sowie darauffolgende Klarstellungen (wie ein VwGH-Erkenntnis im März 2026) wurde umgesetzt, dass „transidente“ und „nicht-binäre“ Personen alternative Geschlechtseinträge („inter“, „divers“, „offen“ oder gar kein Eintrag) im zentralen Personenstandsregister bei Vorlage eines Attests wählen können. Das ist nun der einzige Schritt, der Österreich noch von der „Selbstbestimmung“ des Geschlechts für alle trennt.
|