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NEWSLETTER #9

Liebe Freundinnen und Freunde der Fairness in allen Lebensbelangen,

die letzten Wochen haben wir uns intensiv mit dem Entwurf der auch für Österreich geltenden Behandlungsleitlinie für Geschlechtsdysphorie und Geschlechtsinkongruenz im Kindes- und Jugendalter beschäftigt. Gemeinsam mit einer „D-A-CH“ Elterninitiative aus diesen drei Ländern sind wir zu folgendem Schluss gekommen:

“Wir fordern seine Rücknahme!”
Kachel - Elterninitiative S2k-Leitlinie
International hat sich diesbezüglich bereits einiges getan:

In Großbritannien sorgte der sogenannte CASS-Report für Aufsehen, eine Überblicksstudie, die die Behandlung von Kindern und Jugendlichen im Bereich der Gendermedizin evaluierte. Die renommierte Kinderärztin Dr. Hilary Cass verfasste in jahrelanger Recherchearbeit eine fast 400-seitige Studie, die zahlreiche Missstände aufdeckte.
Obwohl Kritikerinnen und Kritiker versuchen, gegen die Studie vorzugehen, überzeugte sie durch ihre Wissenschaftlichkeit: nach England stellen nun auch Wales und Schottland den Einsatz von Pubertätsblockern ein, und auch anderer Länder wie etwa Belgien oder die Niederlande denken ähnliche Schritte an.
Auch im deutschsprachigen Raum beginnt die Debatte Fahrt aufzunehmen, die geplante Behandlungsleitlinie von transidenten Jugendlichen wird noch vor ihrer Fertigstellung von Expertinnen und Experten auf dem Gebiet kritisiert. 

Detaillierte Informationen über das von der „D-A-CH Allianz“ gemeinsam verfasste Schreiben an die Leitlinienkommission und unsere E-Mail an Bundesminister Johannes Rauch findet Ihr hier:

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Bettina Reiter hat dem „Institut für Medizinische Anthropologie und Bioethik“ (IMABE) Ende März zum Thema ein Interview gegeben.

Es ist auf deren Website bei Bioethik aktuell abrufbar.

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Während im Bereich der Gender-Pädiatrie also erfreulicherweise immer mehr der Weg der Wissenschaft gegangen wird, wird die Gedanken- und Meinungsfreiheit von Kritikerinnen und Kritikern der Genderideologie weltweit immer weiter eingeschränkt. In Deutschland wurde etwa das sogenannte SELBSTBESTIMMUNGSGESETZ entschieden, das es erlaubt, einmal pro Jahr das Geschlecht amtlich zu ändern. Einhergehend damit tritt ein Offenbarungsverbot in Kraft, das das Bekanntgeben der früheren Identität einer Person unter Strafe stellt. Schottland geht mit einem neuen Gesetz gegen “HASSKRIMINALITÄT” ebenfalls gegen unliebsame Stimmen vor und auch in Down-Under stellt man sich die Frage, wer eigentlich entscheiden darf, wer eine Frau ist: Sall Grover und ihre App Giggle wurden für ihre Wahl, die App nur Frauen zu öffnen, verklagt. Das Gericht wird nun entscheiden, ob australische Frauen das Recht auf männerlose Räume haben.

Onlinemagazin ZUKUNFT

Elfi Rometsch, Vorstandsvorsitzende der EGGö stellt sich hierzu die Frage “Ist es ein Menschenrecht, eine Frau zu sein?”. Eine Frage, die besonders in Anbetracht aktueller Gesetze mit einem Gegenvorschlag beantwortet werden muss: “Es ist noch immer kein Menschenrecht, eine Frau zu sein. Aber jede Frau hat Menschenrechte!”
Bevor wir uns bis zum nächsten Mal wieder verabschieden, danke an das fleißige “Leserbriefe-Team” - also Euch - für die übermittelten LESERBRIEFE, die wir wie versprochen veröffentlicht haben.


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Euer EGGö Team

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