Wir fragen uns, welches Selbstbild der österreichische Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat. Vierzehn Top-Juristen Österreichs sitzen zusammen und zerbrechen sich die Köpfe, wie sie es einem Mann ermöglichen können, seinen Geschlechtseintrag im Personenstandsregister löschen zu lassen, weil dieser sich weder als Frau, noch als Mann fühlt. Wir hingegen fühlen uns an Monty Python‘s erinnert und schwanken zwischen „The Spanish Inquisition“ und dem „Lawyer Sketch“. Hier der Link zum aktuellen VfGH-Erkenntnis.
Das passt alles wunderbar zu Herrn Waltraud, der selbstverständlich legal Frau bleibt, so lang er sich per Sprechakt selbst als solche identifiziert und sogar ein Attest hat. Wer sollte auch wie das Gegenteil beweisen? Und wer schert sich schon um die Folgen? (Wir.)
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